Allgemeine Geschäftsbedingungen Digital Approval Platform

 

Eine wichtige Sache vorab: Ihre Zufriedenheit ist uns ein großes Anliegen. Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – Grund zur Beanstandung unserer Leistungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden gemeinsam eine Lösung!


1.    Anwendung

  • 1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Digital Approval Platform („DAP“) der Johner Institut GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz („Johner Institut“). Mit der Annahme erklärt sich der Vertragspartner („Kunde“) mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, gleich ob der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), Verbraucher (§ 13) oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist.
  • 1.2    Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn das Johner Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2.    Vertragsschluss

  • 2.1    Der Vertragsschluss zwischen dem Johner Institut und dem Kunden erfolgt durch Annahme eines Angebotes des Johner Instituts durch den Kunden.
  • 2.2    Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden beim Johner Institut im Original, als Kopie oder in elektronischer Form zu Stande. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote vom Johner Institut gelten als neues Angebot des Kunden; der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch das Johner Institut zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

 

3.    Vertragsgegentand, Bereitstellung; Pflichten des Kunden

  • 3.1    Die DAP soll die erleichterte Erfassung und Bereitstellung einer für Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte erforderlichen technischen Dokumentation ermöglichen, indem die Daten hinsichtlich Struktur, Form und Darstellung sachgerecht aufbereitet werden.
  • 3.2    Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der DAP im Unternehmen des Kunden über das Internet. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der DAP für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die DAP mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
  • 3.3    Der Zugang zur DAP wird über die Mitteilung der Zugangsdaten ermöglicht.
  • 3.4    Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Bei Missbrauch ist das Johner Institut berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
  • 3.5    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der DAP, insbesondere hinsichtlich der Hardware und des Betriebssystems, erfüllt. Im Falle der Weiterentwicklung des Angebots der DAP durch das Johner Institut obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.
  • 3.6    Für die Sicherstellung der regulatorischen Konformität eines Qualitätsmanagementsystem oder einer Technischen Dokumentation, die mit Hilfe der DAP erstellt wurden, ist jederzeit der Kunde selbst verantwortlich.
  • 3.7    Für die Speicherung der über die DAP generierten Inhalte ist der Kunde verantwortlich.

 

4.    Leistungsumfang; Verfügbarkeit

  • 4.1    Der Zugang zur DAP steht grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 95 % auf das Kalenderjahr gerechnet gewährleistet wird.
  • 4.2    Das Johner Institut ist berechtigt, die zugänglichen Funktionen der DAP zu verändern, einzuschränken oder auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung einer Funktion, so ist er berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden.
  • 4.3    Das Johner Institut übernimmt keine Gewährleistung für die regulatorische Konformität, für das Bestehen von Audits oder Prüfungen von benannten Stellen, Behörden oder sonstigen regulatorischen Instanzen von Qualitätsmanagementsystemen oder technischen Dokumentationen.

 

5.    Vergütung, Preisanpassung, Aufrechnung

  • 5.1    Die Vergütung für Nutzung der DAP bestimmt sich nach dem konkreten Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.  
  • 5.2    Das Johner Institut wird dem Kunden seine Leistungen monatlich in Rechnung stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  • 5.3    Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug zu begleichen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Johner Institut berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von aktuell neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Johner Institut ist die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
  • 5.4    Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen des Johner Instituts nur mit rechtskräftig festgestellten, oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

 

6.    Vertragsdauer und Kündigung

  • 6.1    Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für diesen Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen können schriftlich an die oben angegebene Institutsadresse oder per E-Mail an info@johner-institut.de erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
  • 6.2    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist oder seine Mitwirkungsobliegenheit wiederholt und auch nach erfolgter Abmahnung verweigert.
  • 6.3    Die Kündigung durch eine Partei berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung der Vereinbarung entstanden sind.

 

7.    Haftung

  • 7.1    Das Johner Institut haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • 7.2    In sonstigen Fällen haftet das Johner Institut, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung des Johner Instituts vorbehaltlich der Regelung in 7.3. ausgeschlossen.
  • 7.3    Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüssen unberührt.

 

8.    Geheimhaltung

  • Das Johner Institut und der Kunde verpflichten sich, über die ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über die Laufzeit der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge fort. Beide Parteien werden dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter eingehalten wird.

 

9.    Datenschutz

  • 9.1    Der Kunde stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen, -prozesse, Datenbestände der EU-Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO von Daten und Datenbeständen. Auch eine angemessenes Datensicherungssystem ist vom Kunden vor- und während der Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Die Angemessenheit des Datensicherungssystems bestimmt sich nach den rechtlichen Maßgaben des Art. 32 DS-GVO.
  • 9.2    Das Johner Institut stellt sicher, dass es im Rahmen der Erfüllung des Vertrages keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen.
  • 9.3    Das Johner Institut und der Kunde verpflichten sich zum Abschluss einer Auftragsvereinbarung nach den Maßgaben des Art. 28 DS-GVO, soweit es für die Durchführung der auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge gesetzlich erforderlich ist. Erforderlich ist eine Auftragsverarbeitung insbesondere dann, wenn das Johner Institut personenbezogene Daten, für die eine Verantwortlichkeit des Kunden i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO besteht, im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten soll.

 

10.    Geistiges Eigentum

  • 10.1    Die vom Johner Institut bereitgestellten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Verwertungsrechte nach den §§ 15 bis 27 UrhG sind dem Johner Institut respektive den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
  • 10.2    Der Kunde erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten und nicht personalisierten Inhalten wie insbesondere Vorlagen, Templates etc., soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

 

11.    Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • 11.1    Eine Anpassung dieser Geschäftsbedingungen kann erfolgen,
    • (a)    wenn dies aufgrund von anwendbarem Recht erforderlich ist;
    • (b)    bei Erweiterung des Leistungsangebotes des Johner Instituts;
    • (c)    bei einer für den Kunden vorteilhaften Änderung der Bestimmungen.
  • 11.2    Das Johner Institut informiert den Kunden über eine Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vor ihrer Wirksamkeit. Die Information über die Änderung erfolgt in einer E-Mail-Nachricht oder in sonstiger geeigneter Form. Mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung besteht die Möglichkeit, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge zu kündigen. Hiervon unbenommen bleibt die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die geschlossenen Verträge zu den Bedingungen der zum Zeitpunkt des Abschlusses wirksamen Allgemeinen Vertragsbedingungen fortzuführen.

 

12.    Schlussbestimmungen

  • 12.1    Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • 12.2    Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich Konstanz.
  • 12.3    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden. Ausgenommen von den Formerfordernissen sind Individualabreden im Sinne des § 305b BGB, soweit Formerfordernisse nicht zwingend sind.
  • 12.4    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
  • 12.5    Eine Übertragung von auf dem Vertrag beruhenden Rechten und Pflichten durch eine Partei auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Der Auftragnehmer darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

 

X

Datenschutz

Wir nutzen Cookies auf unseren Webseiten. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Webseite und Ihre Erfahrung zu verbessern