Fairness und Transparenz sind für uns eine unverzichtbare Grundlage für jede Zusammenarbeit. Wir sind stolz darauf, dass wir trotz vieler Tausend Projekte noch nie einen Rechtsstreit führen mussten. Damit das so bleibt, möchten wir mit diesem „Großgedruckten“ unsere Annahmen und Voraussetzungen für unsere gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der Beratung formulieren.
Wir möchten, dass Sie immer zu 100% zufrieden sind: Sollten Sie daher mit unserer Leistung nicht vollständig einverstanden sein, fallen keinerlei Kosten an. Bitte teilen Sie uns das bis zum übernächsten Tag mit, beispielsweise nach der Abgabe eines Dokuments oder nach einem Seminar.
Wenn Sie hingegen absolut zufrieden mit unserer Unterstützung waren (wofür wir alles tun werden), würden wir uns sehr über ein „Testimonial“ freuen, mit dem Sie in Ihren Worten ausdrücken, wie Sie unsere Hilfe fanden. Wäre das denkbar?
Die Preise für die öffentlichen Seminare entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Dort sind auch die Rabattstaffeln genannt, für den Fall, dass Sie mit mehreren Kolleg:innen an einem Seminar teilnehmen.
Die Rechnung erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Anmeldung per E-Mail. Wir bitten Sie, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Für Inhouse Seminare gelten gesonderte Konditionen. Sie erhalten auf Anfrage sehr gerne ein entsprechendes Angebot.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich im Laufe eines Projekts Prioritäten ändern oder man mit ungeplanten Randbedingungen umgehen muss. Das wissen wir. Daher bieten wir Ihnen an, bereits gebuchte Seminare bis zu zwei Wochen vorher kostenfrei abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei noch kurzfristigeren Absagen sowohl für Präsenz- als auch für Online-Seminare folgende Stornogebühren erheben müssen:
Zeitraum | Stornogebühr |
---|---|
Mehr als 14 Tage | kostenfrei |
Bis zu 14 Tagen | 50% |
Bis zu 6 Tagen | 75% |
Weniger als 24 Std. vor Seminarbeginn | 100% |
Sie können allerdings jederzeit, d.h. auch sehr kurzfristig einen Ersatzteilnehmer schicken.
Falls eine dieser Klauseln nicht anwendbar sein sollte, so gelten die übrigen Klauseln weiter. Für die nicht anwendbare Klausel suchen wir gemeinsam nach einem adäquaten Ersatz.
Für den Fall, dass wir mit Ihnen individuelle bzw. für das Projekt spezifische Vereinbarungen treffen, die im Widerspruch zu den in diesem Dokument genannten Regelungen stehen, so haben die individuellen bzw. spezifischen Vereinbarungen Vorrang.
Auch wenn wir uns nicht vorstellen können, wie es dazu kommen sollte, so möchten wir als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag/Kauf unseren Firmensitz in Konstanz vereinbaren. Ebenso wäre das Gericht in Konstanz zuständig. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
Bisher haben wir noch nie einen unzufriedenen Kunden gehabt. Uns liegt sehr viel daran, dass das so bleibt.
Professor Johner und das ganze Institutsteam