Dr. Steffen Roller

Jurist

Herr Dr. Roller war seit 1994 Richter mit Tätigkeiten am Verwaltungsgericht Sigmaringen, Sozialgericht Konstanz und Landessozialgericht Baden-Württemberg. Seit 2018 ist er Vizepräsident des Sozialgerichts Freiburg.

Herr Dr. Roller war von 2000 bis 2004 als Referent an das Bundesministerium der Justiz, Berlin abgeordnet und hat  im Jahr 2007 mit einem Thema zur sozialen Pflegeversicherung promoviert. Von 2004 bis 2010 war er Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes. Seit 2013 ist er Vorsitzender des Bundes Deutscher Sozialrichter.

Herr Dr. Roller ist Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz und der HTWG Konstanz. Er hat an Kommentaren zum Verfahrensrecht (Sozialverwaltungsverfahren; gerichtliches Verfahren) und zur Pflegeversicherung, an einem sozialrechtlichen Anwaltshandbuch (Kapitel zum Elterngeld) sowie an mehreren Beiträgen in Fachzeitschriften mit den Schwerpunkten Pflegeversicherung, Prozessrecht und richterliches Berufsrecht mitgearbeitet.

Herr Dr. Roller lehrt am Institut Sozialrecht.

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