Hersteller von Medizinprodukten müssen Kriterien für die Risikoakzeptanz festlegen. Dies geschieht oft auf zwei Ebenen:

  1. In der Risikopolitik (s. ISO 14971, Kapitel 4.2)
  2. Im Risikomanagementplan (s. ISO 14971, Kapitel 4.4)

Risikopolitik

In der Risikopolitik legt ein Hersteller (produktübergreifend) fest, wie er vorgeht, um die (produktspezifischen) Kriterien für die Risikoakzeptanz zu bestimmen.

Beispiele

  • Kein Produkt darf zu Risiken mit einem katastrophalen Schweregrad von Schäden (z. B. Tod) führen. (Das könnte dazu führen, dass der Hersteller bestimmte Produkte nicht mehr in den Markt bringen kann.)
  • Die Risiken müssen bei jedem Produkt so weit wie möglich minimiert werden. Bei der Risikominimierung dürfen ökonomische Erwägungen keine Rolle spielen. (Beides ist bereits regulatorisch gefordert.)
  • Risiken, die nicht zu einem messbaren Schaden führen, sind generell akzeptabel, es sei denn, dies entspräche nicht dem Stand der Technik (z. B. eine kleine Verzögerung einer zeitlich nicht kritischen Diagnose).

Ihre Risikopolitik können Hersteller in einem eigenen Dokument oder als Teil einer Verfahrensanweisung zum Ausdruck bringen.

Risikoakzeptanz

Für jedes Produkt müssen Hersteller die Risikoakzeptanzkriterien bestimmen. Das geschieht üblicherweise in Form einer Risikoakzeptanzmatrix.

Weiterführende Informationen

Die Kriterien für die Risikoakzeptanz müssen den Vorgaben der Risikopolitik genügen.


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