Klinische Bewertung ohne großen Mehraufwand – trotz MDR

Viele Anforderungen der MDR stecken auch schon in anderen Prozessen. Nutzen Sie Symbiosen und ersparen Sie sich so Zeit, Kosten und redundante Dokumente.

Die klinische Bewertung ist das Rückgrat eines Medizinprodukts

An dieser Stelle ist die Visualisierung eines Rückgrats beziehungsweise einer Wirbelsäule mit den einzelnen Bestandteilen der klinischen Bewertung in den Wirbelkörpern zu sehen Die klinische Bewertung ist der Teil der technischen Dokumentation, in dem alles Wissen zusammenfließt. Sie soll die Sicherheit der Patienten erhöhen. Daher stellen die Gesetzgeber in Regularien wie der MDR hohe Anforderungen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Ziele, die die neuen Regularien für die klinische Bewertung definieren, sowie über Leitlinien, die Sie bei der Durchführung unterstützen. Zudem lernen Sie die häufigsten Irrtümer und Fehler kennen. So können Sie einschätzen, ob Ihre klinischen Bewertungsakten den aktuellen Anforderungen gewachsen sind.

Die fünf häufigsten Fehler bei der klinischen Bewertung lassen sich leicht vermeiden. Hier erfahren Sie, wie!

Definition: „klinische Bewertung“ bezeichnet einen systematischen und geplanten Prozess zur kontinuierlichen Generierung, Sammlung, Analyse und Bewertung der klinischen Daten zu einem Produkt, mit dem Sicherheit und Leistung, einschließlich des klinischen Nutzens, des Produkts bei vom Hersteller vorgesehener Verwendung überprüft wird. (MDR Artikel 2, Satz 44)

Warum die klinische Bewertung Ihrem Unternehmen nutzt

Zusammenfassung

In diesem Kapitel erfahren Sie, warum Sie eine klinische Bewertungsakte
benötigen und welchen Nutzen eine systematische Durchführung der klinischen
Bewertung haben kann. Lassen Sie sich diesen als Hersteller auf keinen Fall
entgehen!

Mit einer gut geführten klinischen Bewertungsakte immer auf dem Laufenden

Mit einer aktuellen klinischen Bewertungsakte haben Sie immer den Überblick über die wichtigsten Fakten zu Ihrem Produkt. Zudem sind Sie auch am Puls der Zeit und wissen, was im Markt und in der Wissenschaft passiert. Sie kennen die Wünsche von Ärzten und anderen Anwendern an zukünftige Produkte.

Tipp:

Dies ist die erste wichtige Anforderung an die klinische Bewertung und heißt
Stand der Technik / State of the Art

Die klinische Bewertungsakte: Wichtiger Input für Produktdesign und Zulassungsstrategie

Mit diesen Informationen können Sie ein Produkt designen, das genau den aktuellen Stakeholder-Anforderungen entspricht. Außerdem können Sie wichtige Eckpunkte der späteren Zulassungsstrategie klären – allem voran die Frage, ob Sie eine klinische Prüfung benötigen oder nicht. Die Antwort auf diese Frage entscheidet nicht selten darüber, ob ein Produkt überhaupt entwickelt werden soll.

Tipp:

Um schon die erste Strategieplanung zu dokumentieren, ist der
Plan zur klinischen Bewertung (englisch: clinical evaluation
plan, CEP) nicht nur bestens geeignet, sondern auch gedacht. Aus diesem Grund
ist der sogenannte klinische Entwicklungsplan (englisch:
clinical development plan) enthalten. Dieses erste Dokument ist also ein
wichtiges Instrument für Ihre strategische und unternehmerische Planung!

An dieser Stelle ist ein Schaubild über die Verzahnung des Entwicklungsprozesses mit dem Prozess der klinischen Bewertung zu sehen.

Figure 2: Einbindung der klinischen Bewertung in den Entwicklungsprozess von Medizinprodukten. Nutzen Sie den klinischen Bewertungsplan (CEP).

Mit der klinischen Bewertung späte Überraschungen in der Risikoanalyse vermeiden

Ebenso frühzeitig im Entwicklungsprozess verankert ist die Risikoanalyse. Leicht wird im ersten Entwurf eine tiefere Betrachtung der klinischen Risiken vernachlässigt. Dabei ist es gar nicht schwer, das notwendige Wissen zusammenzutragen. In Fachartikeln und Sicherheitsdatenbanken gibt es viele wertvolle Informationen zu ähnlichen Produkten, die für jedermann zugänglich sind.

🡺Eine PMS-Recherche zu alternativen Methoden und ähnlichen Produkten ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der klinischen Bewertung.

Hinweis:

Sie müssen nicht alle Aufgaben der klinischen Bewertung an
Clinical-Affairs-Experten abgeben. Binden Sie alle Abteilungen mit ein. Nicht
umsonst fordert die MEDDEV 2.7/1 Rev. 4 für die klinische Bewertung ein Team
von Autoren mit unterschiedlichen Kompetenzen. Binden Sie auch Ärzte ein, mit
denen Sie kooperieren, z. B. zur Einschätzung der Risiken.

Über die Verknüpfung mit der Risikoanalyse liefert die klinische Bewertung auch wichtigen Input für andere Prozesse im Rahmen der Verifizierung und Validierung.

Literatur zu ähnlichen Produkten kann helfen, gefährdungsbezogene Use Scenarios für die Usability-Planung zu identifizieren und Vorschläge für den Aufbau notwendiger formativer und summativer Evaluationen liefern.

Lesen Sie mehr zur Analyse von vorhersehbaren Fehlanwendungen in unserem Beitrag „Anforderungen der MDR an die Usability“.

Eine gute Planung der klinischen Bewertung erhöht die Qualität Ihrer Produkte und erspart Ihnen Zeit und Kosten

Binden Sie Marktanalyse, Risikorecherche etc. von Anfang an ein in den Prozess der klinischen Bewertung. Auf diese Schnittstellen gehen wir auch in den Artikeln zu Marktforschung und Risikoanalyse ein.

Durch diese systematisch geführte und kontinuierlich wachsende klinische Bewertungsakte können Sie viele Prozesse, die Sie ohnehin durchführen müssen, geschickt miteinander verzahnen und optimieren. Das bringt Ihnen viele Vorteile:

  • Sie sparen Kosten, Zeit und Dokumente
    • für die Entwicklung von Produkten oder Applikationen, die am Ende aus Kostengründen nie fertig entwickelt und zugelassen werden, sowie
    • für erst unsystematisch und am Ende doppelt und dreifach durchgeführte Recherchen und Dokumentation.
  • Sie erhöhen die Sicherheit in Audits, indem Sie den Auditor galant durch ihre technische Dokumentation führen.
  • Indem Sie die Quintessenz daraus zusammenfassend bewerten, liefern Sie der für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortlichen Person eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Auf dieser Basis kann diese entscheiden, ob sie die Verantwortung für das bewertete Produkt tragen möchte.
  • Sie verbessern die Qualität Ihrer Produkte und beugen unnötigen Rückrufen und Imageschäden vor, da Sie Verbesserungspotential rechtzeitig erkennen und auch aus den Erfahrungen Ihrer Mitbewerber lernen.
  • Sie können Ihr Marketing zielgerichtet an die Wünsche, Bedürfnisse und Erwartungen von Anwendern und Patienten anpassen.
  • Sie wissen, wann es an der Zeit ist, in die Weiter- oder Neuentwicklung Ihrer Produkte zu investieren oder Ihre Produkte durch Neuentwicklungen abzulösen, um nicht wirtschaftlich von der Konkurrenz abgehängt zu werden.
Fazit

Nach diesem Beispiel eines Entwicklungsprojekts wird klar: Die klinische
Bewertung ist nicht nur Pflicht, sondern vor allem ein Prozess. Wenn dieser
rechtzeitig gestartet und regelmäßig fortgeführt wird, kann er jedem
Hersteller einen großen Nutzen bringen.

Was Sie über Regularien und Anforderungen wissen sollten

Zusammenfassung:

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Regularien Ihnen vorschreiben, eine
klinische Bewertung durchzuführen, und welche zehn Anforderungen Sie auf jeden
Fall erfüllen müssen.

Woher kommen die Anforderungen an die klinische Bewertung?

Bereits die MDD fordert eine klinische Bewertung, allerdings eher unkonkret. Daher gibt es die MEDDEV-Leitlinie 2.7/1, seit 2016 in der Revision 4, die genauere Handlungsanweisungen zur Durchführung der klinischen Bewertung gibt.

Die Leitlinie ist zwar nicht rechtlich bindend, aber bisher Goldstandard und Referenz für Inhalt und Aufbau von klinischen Bewertungen. Auditoren setzen ihre Einhaltung meist voraus.

Die MDR widmet der klinischen Bewertung einen ganzen Artikel (61) sowie einen eigenen Anhang (XIV, Part A). Hierdurch werden viele Anforderungen rechtlich bindend, die wir bereits aus der MEDDEV 2.7.1, Rev. 4 kennen.

Zusätzlich liegen seit April 2020 Leitlinien der Medical Device Coordination Group (MDCG) vor, welche durch die MDR ins Leben gerufen wurde und der wir einen eigenen Blog-Artikel gewidmet haben. Diese Dokumente gehen vor allem auf die Unterschiede zwischen MDR und MEDDEV 2.7/1 ein.

MDCG kommt, MEDDEV geht?

Diese Einschätzung muss nach Lektüre der MDCG-Dokumente zur klinischen Bewertung ganz klar revidiert bzw. auf das Gremium der MEDDEV reduziert werden.

Die MDCG-Dokumente führen die MEDDEV-Leitlinien als Referenzdokumente an und verweisen an einigen Stellen direkt auf die Anforderungen daraus. Insbesondere das Dokument MDCG 2020-13, der Leitfaden Benannter Stellen für die Überprüfung klinischer Bewertungen, greift Anforderungen auf, die nur aus der MEDDEV 2.7/1 Rev. 4 hervor gehen.

Dies macht deutlich, dass entgegen anderslautender Ankündigungen die MEDDEV 2.7/1 rev. 4 inhaltlich nichts an Aktualität verliert!

Regularie/Leitlinie Art / Relevanz / Wie hilft sie Ihnen? Prio
MDR (2017/745) Das „Gesetz“ à Die MDR definiert die Anforderungen, die jeder erfüllen muss und gibt erste Instruktionen wie die klinische Bewertung durzuführen ist 1
MEDDEV 2.7/1 rev. 4 Das „Kochbuch“ à gibt konkrete Anweisungen, wie der Prozess der klinischen Bewertung zu strukturieren und durchzuführen ist (der Goldstandard unter MDD) 2-3
MDCG 2020-1 Die „Erläuterung“ à gibt eine detaillierte Interpretation der MDR bezüglich der klinischen Bewertung von Software als Medizinprodukt 2
MDCG 2020-5 Die „Erläuterung“ à gibt eine detaillierte Interpretation der MDR bezüglich der klinischen Bewertung auf der Grundlage der Äquivalenz zu anderen Produkten 2
MDCG 2020-6 Die „Erläuterung“ à gibt eine detaillierte Interpretation der MDR bezüglich der klinischen Bewertung von Bestandsprodukten 2
MDCG 2020-13 Die „Checkliste“ à Das CEAR Template, das Auditoren benutzen um Ihre klinische Bewertung zu beurteilen (CEAR = Clinical Evaluation Assessment Report) 2
IMDRF MDCE WG/N56 Der „Quick Guide“ à eine weitere Leitlinie mit konkreten Anweisungen, kürzer als die MEDDEV und definitiv kein Goldstandard, aber mit netten Tipps zur Literaturbeurteilung 4

Tabelle 1: Übersicht über die relevanten Regularien und Leitlinien zur klinischen Bewertung

Klinische Bewertung von Software

Lesen Sie
hier
mehr zu den Besonderheiten der klinischen Bewertung bei Software.

Die zehn wichtigsten Anforderungen an die klinische Bewertung

Die klinische Bewertung

  • muss wie andere Validierungsprozesse geplant werden und umfasst mehrere Dokumente.
  • muss entwicklungsbegleitend durchgeführt werden.
  • muss objektiv sein.
  • muss einem definierten und methodisch einwandfreiem Verfahren folgen.
  • muss von bzw. mit Fachexperten durchgeführt werden.
  • muss den medizinischen und technischen State of the Art berücksichtigen.
  • muss auf validen, im Regelfall klinischen Daten basieren.
  • muss mit einer positiven Nutzen-/ Risikobewertung abschließen.
  • muss regelmäßig aktualisiert werden.
  • muss Teil der technischen Dokumentation sein.
Fazit:

Trotz kleiner Unterschiede, die in den MDCG-Dokumenten erläutert werden,
erfüllt eine klinische Bewertung, die nach MEDDEV 2.7/1 Rev. 4 geschrieben
wurde, schon weitestgehend die Anforderungen der MDR.

Die fünf häufigsten Irrtümer

(1) Ein Klasse-I-Produkt braucht keine klinische Bewertung

Falsch. Alle Medizinprodukte müssen die grundlegenden Anforderungen erfüllen, die MDD und MDR fordern. Eine zentrale Rolle spielt in beiden Regularien die Forderung nach einer klinischen Bewertung (siehe auch MDR, Artikel 5, Abschnitt (3)).

Vorsicht!

Weder MDD noch MDR gestatten den Verzicht auf eine klinische Bewertung.

Richtig ist: Bei Klasse-I-Produkten wird die klinische Bewertung nicht von einer Benannten Stelle überprüft, auch nicht die gesamte technische Dokumentation. Jedoch kann die zuständige Regierungsbehörde jederzeit danach fragen.

MDR und MDD erlauben lediglich unter ganz bestimmten Voraussetzungen, in der klinischen Bewertung auf klinische Daten zu verzichten.

In der MDD gab es in Anhang X, Absatz 1.1d bereits eine Ausnahmeregelung für Produkte, bei denen die Bewertung auf Basis klinischer Daten „für nicht notwendig erachtet“ wird.

Die MDR erlaubt diese Ausnahme, wenn der Nachweis mittels klinischer Daten als ungeeignet oder nicht angemessen erachtet wird („is not deemed appropriate“).

MDR, Artikel 61, Satz (10): Wird der Nachweis der Übereinstimmung mit grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen auf der Grundlage klinischer Daten für ungeeignet erachtet, ist jede solche Ausnahme auf der Grundlage des Risikomanagements des Herstellers und unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Zusammenspiels zwischen dem Produkt und dem menschlichen Körper, der bezweckten klinischen Leistung und der Angaben des Herstellers angemessen zu begründen; dies gilt unbeschadet des Absatzes 4. In diesem Fall muss der Hersteller in der technischen Dokumentation gemäß Anhang II gebührend begründen, warum er den Nachweis der Übereinstimmung mit grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen allein auf der Grundlage der Ergebnisse nichtklinischer Testmethoden, einschließlich Leistungsbewertung, technischer Prüfung („bench testing“) und vorklinischer Bewertung, für geeignet hält.

So können z.B. Hilfsmittel (z.B. Mundspatel) oder Werkzeuge (z.B. Skalpell, Zahnarztbohrer) oft ohne produktspezifische klinische Daten bewertet werden, da eine solitäre klinische Prüfung nicht angemessen oder ethisch nicht vertretbar erscheint. Natürlich muss dies nachvollziehbar begründet werden.

Ein Verzicht auf klinische Daten muss nachvollziehbar begründet werden
Für die Begründung können Sie z.B. über allgemeine klinische Daten im State of the Art nachweisen, dass Ihr Gerät auf einer bewährten Technologie basiert, die dem anerkannten Stand der Technik entspricht und allgemein wenig Änderung erfährt. Idealerweise liegen Produktnormen vor, in denen Leistungsparameter angegeben werden, durch deren Einhaltung die Sicherheit gewährleistet werden kann. Der Nutzen kann z.B. über Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften nachgewiesen werden.

Die MDCG beschreibt diese Möglichkeit nur im Dokument MDCG 2020-6 für Bestandsprodukte (englisch: legacy devices). Wir denken aber, dass der Grundgedanke auch anwendbar ist, wenn Sie ein derartiges Produkt neu in Ihr Portfolio aufnehmen und erstmals zulassen.

Hinweis:

Beachten Sie, dass ein Verzicht auf klinische Daten nicht bedeutet, dass Sie
Ihr Produkt nicht schon vor der Inverkehrbringung einer Prüfung durch Anwender
unterziehen müssen. In den meisten Fällen brauchen Sie summative Tests, eine
sogenannte „Usability-Studie“, um die Gebrauchstauglichkeit zu validieren.

(2) Äquivalente Produkte ersparen die Studie (Äquivalenzroute)

Fast richtig. Die Anforderungen an die Äquivalenzkriterien sind mittlerweile so hoch, dass sie fast nur im Falle von Vorgängerprodukten aus dem eigenen Haus erfüllt werden können. Sie müssen nämlich sehr detailliertes Wissen über die anderen Produkte nachweisen.

Für Klasse-III-Produkte und implantierbare Produkte werden in der MDR sogar explizit Verträge zwischen den Herstellern gefordert, die vollen Einblick in die technische Dokumentation gewähren.

Aber auch bei eigenen Vorgängerprodukten müssen Sie sehr genau prüfen. Als äquivalent gilt ein Produkt nur, wenn Sie sowohl technische als auch biologische und klinische Äquivalenz nachweisen können. Eine Änderung am Material oder an einer Beschichtung führt somit schnell zum Verlust der biologischen Äquivalenz, eine Erweiterung der Indikationen zum Verlust der klinischen Äquivalenz etc.

Richtig ist: Sie brauchen nicht für jedes neue Produkt automatisch eine Studie. Prüfen Sie, ob für Ihr Produkt klinische Daten überhaupt notwendig bzw. geeignet sind, um die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an Leistung und Sicherheit nachzuweisen.

Weiterführende Informationen:

Lesen Sie hier mehr zum Thema
Anforderungen an die Äquivalenz
oder hören Sie ganz entspannt unseren
Podcast
zu diesem Thema.

(3) Die klinische Bewertung ist ein Dokument

Falsch. Die klinische Bewertung ist kein Dokument, sondern ein Prozess. Die MDCG schreibt hierzu im Dokument MDCG 2020-13:

… the clinical evaluation report (CER) and the related clinical evaluation that was conducted – a core requirement of the Medical Device Regulation (EU) 2017/745 (MDR).

Neben dem Plan zur klinischen Bewertung, der schon in der MDR ganz klar gefordert wird, erweitert das Dokument MDCG 2020-13 die klinische Bewertungsakte noch um einen Plan und einen Bericht zur Literaturrecherche. Lesen Sie hier mehr dazu, wie diese beiden Dokumente entstehen.

(4) Die klinische Bewertung wird ganz am Ende geschrieben

Falsch, denn der Prozess der klinischen Bewertung kann gar nicht früh genug begonnen werden. Denn sie ist nicht nur wichtig für die Planung, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für das Risikomanagement. Erst die klinische Bewertung rechtfertigt die in der Risikomanagementakte getroffenen Annahmen bezüglich des Nutzens und damit der Akzeptanz eines bestimmten Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Die klinische Bewertung muss auch die Annahmen in der Risikomanagementakte bezüglich der klinischen Risiken bestätigen.

Richtig ist: Der finale Bericht zur klinischen Bewertung ist eines der letzten Dokumente, die für die Zulassung eines Medizinprodukts fertig gestellt werden.

(5) Die klinische Bewertung verweist nur auf andere Dokumente

Falsch. Die klinische Bewertung ist kein Quelldokument für Produktinformationen, sondern Zusammenfassung und Bewertung.

Richtig ist: In den Dokumenten der klinischen Bewertung wird viel auf andere Dokumente verwiesen.

Informationen wie die Zweckbestimmung müssen in allen Dokumenten den gleichen Wortlaut haben. Sie sollten immer die Referenz auf das Quelldokument angeben. Die Berichte, denen Sie die zu bewertenden Daten entnehmen, werden Sie meist zusammenfassen und ebenfalls auf die Quellen referenzieren.

Unsere praktische Erfahrung zeigt, dass Auditoren sich freuen, wenn sie alle Informationen kompakt und strukturiert erhalten, anstatt sie mühsam aus x referenzierten Dokumenten ziehen zu müssen. Einige Auditoren erwarten, dass Sie in der klinischen Bewertung alle Informationen zusammentragen, sodass sie sich ohne Einblick in weitere Dokumente einen Überblick über das Produkt und die der Bewertung zugrunde liegenden Daten machen können.

Beachte:

Der klinische Bewertungsbericht sollte ein eigenständiges, für sich lesbares
Dokument sein.

Welche Informationen die benannte Stelle für den Review Ihrer klinischen Bewertung auf jeden Fall benötigt, sehen Sie im Dokument MDCG 2020-13, dem Template für den „Clinical Evaluation Report“ (CEAR), den der Auditor bzw. Reviewer anfertigen muss. Oder Sie lesen hier unsere Zusammenfassung.

Eine ähnliche Liste gab es auch schon unter MDD in der MEDDEV 2.7/1 Rev. 4. Prüfen sie Ihre Dokumente doch einfach selbst!

Überprüfen Sie Ihre CERs! Zu einer Überprüfung gemäß MDD nutzen Sie unsere praktische MEDDEV Checkliste. Zur Überprüfung eines CERs nach MDR nutzen Sie das CEAR-Template der MDCG.
Nutzen Sie unsere praktische

MEDDEV-Checkliste

Nutzen sie das MDCG

CEAR-Template

Kann und muss einer allein das alles schaffen?

Vielleicht ist Ihnen beim Lesen dieses Beitrags aufgefallen, dass es nicht immer ganz trivial ist, alle notwendigen Informationen für die klinische Bewertung zusammenzutragen und fachgerecht zu bewerten. Daher stellt die MEDDEV 2.7/1 rev. 4, das „Kochbuch“ für klinische Bewertungen, ganz klare Anforderungen an die Autoren-Qualifikation.

Manchmal ist es möglich, diese Anforderungen durch eine Person zu erfüllen, häufig jedoch nicht. Daher empfiehlt die MEDDEV ganz klar, die klinische Bewertung durch ein Team von Autoren mit unterschiedlichen Kompetenzen erstellen zu lassen.

Sollten Sie nicht über alle notwendigen Kompetenzen verfügen, so unterstützen wir vom Johner Institut Sie gerne. Wir haben ein Team an Kolleginnen und Kollegen mit der notwendigen Erfahrung im Bereich Literaturrecherche und unterschiedlichen medizinischen Fachexpertisen.

Da die Auditoren immer sorgfältiger die klinische Bewertung und deren Zusammenspiel mit Risikomanagement, Usability, PMS etc. unter die Lupe nehmen, arbeiten wir im Johner Institut außerdem zur Bewertung Ihrer präklinischen Daten, z.B. zu Usability oder Biokompatibilität mit entsprechenden Fachkollegen zusammen. Für den medizinischen Review haben wir eine Allgemeinärztin im Team. Bei Bedarf können wir auch Kontakte zu Fachärzten vermitteln.

Fazit & Zusammenfassung

Die klinische Bewertung ist kein Dokument, das immer aufwändiger wird, sondern ein wichtiger und hilfreicher Prozess, vergleichbar dem Risikomanagement. Sie will geplant, durchgeführt und regelmäßig aktualisiert werden.

Sehen Sie die klinische Bewertung nicht als zusätzlichen Aufwand, sondern integrieren Sie sie in Ihre Prozesslandschaft. Und zwar so, dass Sie die Symbiosen zu anderen Prozessen nutzen und von den positiven Aspekten profitieren können!

Haben Sie Fragen zur klinischen Bewertung? Sind Sie unsicher, ob Ihre klinische Bewertungsakte den gesetzlichen Forderungen genügt? Wollen Sie wissen, ob Sie zu viel oder zu wenig machen? Ob Ihre klinische Bewertung kongruent mit Ihren Aussagen in der Risikomanagementakte ist?

Lassen Sie uns wissen, wenn wir Ihnen helfen können. Eine vollständige Bewertung Ihrer Akte bieten wir zwar nicht kostenlos an. Aber viele Fragen beantworten wir schnell, kompetent und kostenlos. Schicken Sie uns eine Nachricht via Webformular oder E-Mail.

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