So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre In-house IVD (auch Laboratory Developed Tests, LDT genannt) auch unter der nun gültigen IVDR noch anbieten können. Sie haben drei Möglichkeiten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
In-house IVD zählen zu den in-vitro-diagnostischen Tests. Gelten für diese „In-vitro-Diagnostika zur Eigenverwendung“ demnächst regulatorische Anforderungen wie z.B. die IVDR? Dieser Artikel verschafft nicht nur medizinischen Laboren einen Überblick.
Abb. 1: In-house IVD: EU-Anforderungen für medizinische Labore
1. Weshalb Sie mit Gültigkeit der IVDR Ihr Test-Angebot gegebenenfalls reduzieren müssen
Der EU-Gesetzgeber reguliert mit der EU-Verordnung 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) erstmals In-house IVD. Damit betreffen die in der IVDR gestellten Anforderungen auch Labore, die eigenentwickelte Tests anbieten.
Die meisten dieser Forderungen sind zwar nicht neu, aber die zusätzlichen Anforderungen führen dazu, dass medizinische Labore bestimmte In-house Tests nicht mehr anbieten dürfen. Dies kann nämlich der Fall sein, wenn ein Hersteller ein vergleichbares CE-IVD-Produkt im EU-Markt anbietet.
Was das für Sie bedeutet und wie Sie diese Problematik umgehen, erfahren Sie in diesem Artikel. Doch widmen wir uns zunächst den Grundlagen.
2. In-house IVD: Was ist das überhaupt?
a) Begriffsdefinitionen
Die IVDR definiert weder In-house IVD noch LDT unter den Begriffsbestimmungen in Artikel 2, nennt aber in Artikel 5 folgende Beschreibung:
Beschreibung von In-house IVD in der IVDR
„Produkte, die ausschließlich innerhalb von in der Union ansässigen Gesundheitseinrichtungen hergestellt und verwendet werden“
Das Guidance Dokument MDCG 2022-10 der Medical Device Coordination Group benennt entsprechende Tests als „In-house IVD“:
Definition: In-house IVD
„An IVD manufactured and used within the same health institution as outlined in IVDR Article 5 (5). Health institution is defined in IVDR Article 2 (29).“
Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA definiert den Begriff „Laboratory Developed Tests“ wie folgt:
Definition: Laboratory Developed Test
„A laboratory developed test (LDT) is a type of in vitro diagnostic test that is designed, manufactured and used within a single laboratory.“
b) Abgrenzung zu Medizinprodukten aus Eigenherstellung
In-house IVD, also In-vitro-Diagnostika aus Eigenherstellung, sind wiederum von den Medizinprodukten aus Eigenherstellung zu unterscheiden. Bei einem Medizinprodukt aus Eigenherstellung würde man von einer Eigenherstellung gemäß Artikel 5 (5) MDR sprechen.
Weiterführende Informationen
Lesen Sie hier mehr zur
Eigenherstellung von Medizinprodukten, zur Definition des Begriffs
Eigenherstellung und zur Abgrenzung von der Inverkehrbringung, Parametrierung und Kombination.
c) Wo In-house IVD verwendet werden
Medizinische Labore untersuchen Proben, die vom menschlichen Körper stammen: Gewebe und Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin, Liquor usw. Um aus diesen Proben Diagnosen abzuleiten bzw. für die Diagnose relevante Informationen zu gewinnen, nutzen Labore
- kommerzielle In-vitro-Diagnostika (IVD) oder
- nicht CE-markierte, modifizierte oder eigenentwickelte Tests, die In-house IVD.
Wo CE-IVD-Produkte verwendet werden, können unter bestimmten Umständen auch In-house IVD eingesetzt werden. Die IVDR beschränkt den Einsatz von In-house IVD jedoch auf sogenannte Gesundheitseinrichtungen und definiert diese wie folgt:
Definition: Gesundheitseinrichtung
„‘Gesundheitseinrichtung‘ bezeichnet eine Organisation, deren Hauptzweck in der Versorgung oder Behandlung von Patienten oder der Förderung der öffentlichen Gesundheit besteht;“
Medizinische Labore versorgen Patienten bzw. ihre behandelnden Ärzte mit medizinischen Informationen für die Diagnose. Darum verstehen wir entsprechend der Definition medizinische Labore als Gesundheitseinrichtungen.
Jede IVD-Untersuchung in einem medizinischen Labor beginnt damit, dass der Patientin oder dem Patienten eine Probe entnommen wird. Sie endet im Idealfall mit einem Ergebnis, das für die weitere Behandlung nützlich ist. Abb. 2 stellt die üblichen Schritte einer IVD-Untersuchung von der Probennahme bis zum Ergebnis dar. Hinter all diesen Schritten können sich neben CE-IVD-Produkten auch LDT verbergen.
Abb. 2: Gesamtprozess der Untersuchung im medizinischen Labor
d) Kriterien, die einen Test zum In-house IVD machen
Ein In-house IVD ist somit auch meist kein eigenentwickeltes Gerät. Es ist vielmehr ein Verfahren, das eigenentwickelte Produkte in Teilschritten der Untersuchung verwendet. Für Patienten und behandelnde Ärzte ist es in der Regel nicht ersichtlich, ob die Untersuchung mit einem In-house IVD (LDT) oder einem CE-IVD-Produkt durchgeführt wird (siehe Abb. 3).
Abb. 3: Vergleich der Anwendung von CE-IVD und In-house IVD im medizinischen Labor
Ein medizinisches Labor wird zum Hersteller eines In-house IVD, wenn es
- eigenentwickelte Produkte oder Verfahren verwendet,
- Nicht-IVD-Produkte im diagnostischen Verfahren verwendet (z. B. for research use only, RUO),
- Produkte oder Verfahren kombiniert, die nicht für die Kombination bestimmt sind, oder
- ein CE-IVD-Produkt außerhalb der Zweckbestimmung einsetzt, z. B. wenn Sie
- das Produkt zweckentfremden (off-label use) oder
- das Produkt abändern (Hierzu zählt ggf. auch schon, wenn Sie von der Gebrauchsanweisung herkömmlicher IVD abweichen.).
Wenn ein oder mehrere dieser Kriterien auf Ihre Tests zutreffen, gelten die im folgenden Kapitel gelisteten gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang.
3. Gesetzliche Anforderungen
a) Bisherige Anforderungen an In-house IVD in Deutschland
Die Inbetriebnahme von In-vitro-Diagnostika aus Eigenherstellung war gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) § 12 nur gestattet, wenn die grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika (IVDD) erfüllt sind. Das bedeutet: Wenn Sie Ihr In-house IVD bereits vor dem 26. Mai 2022 angeboten haben, müssen Sie für diesen den Anhang I der IVDD erfüllt haben.
Medizinische Labore müssen zudem die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen, kurz Rili-BÄK, einhalten. Dies ist in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) festgelegt. Dies hat sich mit Gültigkeit der IVDR auch nicht geändert.
Achtung!
Unter einigen Laboren mit In-house IVD kursiert die Annahme, dass die Anforderungen mit der IVDR förmlich explodiert seien. Diese Annahme ist bei genauerem Hinsehen nicht haltbar, denn Anforderungen an In-house IVD und deren Betreiber fanden sich seit Jahren u. a. im MPG sowie in der MPSV, MPV, MPBetreibV und durch den Verweis auf die grundlegenden Anforderungen indirekt auch in der IVDD.
b) Anforderungen der IVDR an In-house IVD
Die IVDR möchte „hausinterne“ Produkte weiterhin ohne Beteiligung einer Benannten Stelle und ohne eine CE-Kennzeichnung erlauben (Erwägungsgründe 28 und 29 im Vorwort der IVDR). Die IVDR formuliert in Artikel 5 (5) die Voraussetzungen, die für Tests zu erfüllen sind, die ausschließlich(!) hausintern hergestellt und verwendet werden. Diese Voraussetzungen umfassen u.a.:
- Für alle LDT ist die Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I der IVDR nachzuweisen.
- Die Herstellung und die Verwendung der Produkte erfolgen im Rahmen geeigneter Qualitätsmanagementsysteme.
- Weder die Rili-BÄK noch die ISO 15189 formulieren Anforderungen an die Entwicklung und die Herstellung von in-vitro diagnostischen Produkten. Um dieser Forderung nachzukommen, können Labore zum Beispiel die Anforderungen aus Kapitel 7 der ISO 13485 anwenden.
- Die Gesundheitseinrichtung liefert in ihrer Dokumentation eine Begründung dafür, dass die spezifischen Erfordernisse der Patientenzielgruppe nicht bzw. auf dem angezeigten Leistungsniveau nicht durch ein gleichartiges auf dem Markt befindliches Produkt befriedigt werden können.
- Dies ist sicherlich eine entscheidende neue Anforderung, weil damit sämtliche LDT, für die es ein äquivalentes CE-IVD-Produkt am Markt gibt, keine Daseinsberechtigung mehr haben.
Weitere Anforderungen aus Artikel 5 (5) – wie die einer öffentlich zugänglichen Erklärung, die Überwachung der Produkte und das Verbot der Abgabe und der Produktion im industriellen Maßstab – wurden bereits durch das MPG und den zugehörigen Verordnungen verlangt.
Sollten Sie feststellen, dass Sie eine der Anforderungen noch nicht erfüllt haben oder sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Das Johner Institut unterstützt medizinische Labore bei der Umsetzung aller Anforderungen der IVDR.
c) Anforderungen der FDA an Laboratory Developed Tests
An dieser Stelle lohnt sich ein Blick über den großen Teich. Seit spätestens 2010 macht sich die FDA Gedanken zur Regulierung von In-house IVD, kann diese aber bisher nicht vollends durchsetzen. Sie ist sich der Risiken durch falsche oder ungeeignete Behandlung von Patienten bewusst, die durch nicht ausreichend kontrollierte „Hochrisiko-LDT“ entstehen können. Die bisherige „Enforcement Discretion“ erachtet die Behörde nicht mehr bei allen LDT als adäquat.
Daher hat die FDA 2014 ein FDA Notification and Medical Device Reporting for Laboratory Developed Tests (LDT) als Entwurf veröffentlicht und das Feedback dazu gesammelt. Dieses floss in ein Discussion Paper ein, das die FDA im Januar 2017 veröffentlichte.
Die FDA sieht es demnach als problematisch an, dass ein Test, der von einem IVD-Hersteller entwickelt wurde, anders reguliert wird als ein identischer Test, den ein Labor entwickelt hat. Damit würde der risikobasierte Ansatz ausgehebelt. Die Überwachung solle abhängig vom Risiko erfolgen und nicht abhängig davon, wer den Test entwickelt.
Ausnahmen
Der risikobasierte Ansatz und das Feedback, das die FDA auf ihre „Notification“ erhielt, führten dazu, einige LDT von der Überwachung durch die FDA auszunehmen. Dazu zählen zum Beispiel
- Low risk LDT,
- LDT for rare diseases,
- LDT intended solely for forensic use
sowie weitere Ausnahmen.
d) Zusammenfassung der gesetzlichen Anforderungen
Nahezu alle Anforderungen der IVDR existierten bereits so oder in ähnlicher Form durch das MPG und die zugehörigen Verordnungen.
Der Anhang I der IVDR ist im Vergleich zum Anhang I der IVDD zwar länger geworden, aber die zentralen Elemente sind weiterhin
Eine wesentliche neue Anforderung ist die IT-Security.
Achtung!
Absolut neu und damit der „dickste Brocken“: Existiert ein gleichartiges, CE‑markiertes IVD am Markt, das dem In-house IVD hinsichtlich des Leistungsniveaus entspricht, ist dieses CE-IVD zu verwenden (Artikel 5 (5) d). Die Rechtsgrundlage für die Verwendung des In-vitro-Diagnostikums aus Eigenherstellung ist in einem solchen Fall nicht mehr vorhanden und der In-house Test darf folglich nicht mehr durch das Labor angeboten werden.
Ausnahmen von der Überwachung für bestimmte In-house IVD (z. B. In-house IVD zur Diagnose seltener Krankheiten), wie die FDA sie praktiziert, sind für den Europäischen Markt derzeit nicht bekannt.
4. Übergangsfristen
Im Januar 2022 wurden neue Übergangsfristen in die IVDR aufgenommen, die auch die Anforderungen aus Artikel 5 (5) adressieren und somit die In-house IVD betreffen.
Abb. 4: IVDR-Übergangsfristen für In-house IVD. Die Erfüllung des Artikel 5 (5) (b), (c) und (e) bis (i) ist auf den 26. Mai 2024 und Artikel 5 (5) (d) auf den 26. Mai 2028 verschoben.
Wichtig
Die Anforderung nach Konformität mit Anhang I (Artikel 5 (5) Satz 1) besteht unter anderem seit dem 26. Mai 2022 und wurde nicht verschoben.
5. Überwachung durch Behörden
In Deutschland sind die jeweiligen Landesbehörden für die Überwachung der Labore auf Einhaltung der IVDR zuständig. Sie prüfen zudem, ob Labore die MPBetreibV einhalten, und damit auch die Einhaltung der Rili-BÄK. Im Falle einer Akkreditierung Ihres Labors gemäß ISO 15189 ist die DAkkS für die Überwachung der Umsetzung der Norm zuständig.
Die Rechte der Mitgliedsstaaten bei der Überwachung von Gesundheitseinrichtungen sind in IVDR Artikel 5 (5) Unterabsatz 2 explizit erwähnt.
6. Fazit
a) Die IVDR stellt konkrete Forderungen an Labore
Obwohl bereits das MPG die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der IVDD forderte, erreichte man keine flächendeckende Einhaltung dieser Vorgaben.
Die IVDR nimmt Labore nun europaweit einheitlich in die Pflicht.
- Die eigenen In-house IVD müssen Labore (weitgehend) konform zu den Anforderungen der IVDR entwickeln, herstellen und überwachen.
- Sie sollen bevorzugt kommerziell verfügbare IVD nutzen und können eigene In-house IVD nur dann anbieten, wenn die Produkte auf dem Markt nicht die erforderliche Leistung bieten.
Die bisherige Praxis war auch schwer nachvollziehbar: Weshalb sollten die regulatorischen Anforderungen an einen Labortest davon abhängen, ob er durch ein Labor oder einen IVD-Hersteller entwickelt wurde?
Viele medizinische Labore sind sich der neuen Anforderungen nicht vollumfänglich bewusst. Es wird höchste Zeit, sich eingehend damit zu beschäftigen. Ein härterer Wettbewerb zwischen den Laboren sowie Rechtsstreitigkeiten mit IVD-Herstellern sind zu erwarten.
b) Ihre nächsten Schritte als medizinisches Labor
- Priorisieren Sie die Erfüllung der Anforderungen aus Anhang I und setzen diese JETZT um, sofern noch nicht geschehen.
- Erweitern sie Ihr Qualitätsmanagementsystem um die geforderten Punkte und erzeugen Sie die daraus abgeleitete Dokumentation bis 2024.
- Erfüllen Sie die zusätzlichen Anforderungen des Artikel 5 (5) der IVDR.
- Prüfen Sie den Markt und suchen Sie nach Produkten, deren Leistungsversprechen für dieselbe Patientenzielgruppe ihrem In-house IVD entsprechen.
Es gibt kein solches Produkt am Markt? Glückwunsch, dann dürfen Sie Ihr In-house IVD über 2028 hinaus anbieten!
Gibt es jedoch ein äquivalentes Produkt auf dem gleichen Leistungsniveau im Markt, sollten Sie sich eine Strategie überlegen. Das Johner Institut unterstützt Sie dabei gerne.
Treffen Sie eine Entscheidung:
- Test nicht mehr anbieten
- Zugelassenen CE-IVD-Test kaufen und verwenden
- Eigenen Test als CE-IVD in Verkehr bringen
Bei der Entscheidung „Test als CE-IVD in Verkehr bringen“:
- Implementieren Sie ein QMS nach ISO 13485.
- Suchen Sie sich eine Benannte Stelle.
- Erfüllen Sie die weiteren Anforderungen der IVDR (jeweils abhängig von der Art und der Risikoklasse des Produkts), erstellen Sie die produktspezifische technische Dokumentation und erklären Sie die Konformität.
Tipp
Über das Starter-Kit des Johner Instituts erhalten Sie Ihre kostenlose Version der Checkliste für den Anhang I der IVDR.
Änderungshistorie
- 2021-04-22: Abschnitt 3. e) zu den Auswirkungen bei anhaltender Corona-Pandemie eingefügt. Redaktionelle Änderungen.
- 2021-12-01: Korrekturen, Anpassungen von Verlinkungen und redaktionelle Änderungen im gesamten Artikel. Anpassung der Abschnitte
- 2. a): Überarbeitung der Definitionen
- 3. b): Umstrukturiert
- 4.: Neuen Abschnitt zu Übergangsfristen eingefügt
- 6. b): Anpassung an eventuelle neue Übergangsfristen
- 2022-06-08:
- Umstellungen auf Grund der gültig gewordenen IVDR
- „LDT“ durch „In-house IVD“ ersetzt, dem ofiziellen Wording der EU
- Anpassungen auf Grund der Übergangsfristen
- Entfernung des Abschnitts 3 e) „Auswirkungen bei anhaltender Corona-Pandemie“
Hinweis
Das IVD-Team unterstützt Sie gerne bei der Einhaltung der IVDR-Vorgaben für In-house IVD.
Im Seminar IVDR für medizinische Labore gibt Ihnen unser Laborexperte Ulrich Hafen einen umfangreichen Überblick über die Anforderungen der IVDR an die Verwendung von In-house IVD. Sie lernen, wie sie Ihre bestehenden In-house Tests konform betreiben und sind nach Abschluss des Seminars in der Lage neue In-house IVD anhand eines erarbeiteten Fahrplans effizient IVDR-konform zu dokumentieren.
Wenn Sie jedoch bereits wissen, dass Sie künftig unter IVDR zum CE-IVD-Hersteller und Inverkehrbringer werden wollen, empfehlen wir Ihnen das IVDR-Seminar für Hersteller mit Dr. Sebastian Grömminger. Damit halten Sie die Trümpfe in der Hand, wenn in 2022 die Marktveränderungen durch die IVDR eintreten.