Eine wichtige Sache vorab: Ihre Zufriedenheit ist uns ein großes Anliegen. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, Grund zur Beanstandung unserer Leistungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden gemeinsam eine Lösung!
Die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z. B. "Kunde“ sind geschlechtsneutral zu verstehen.
1. Anwendung
1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote der Johner Institut GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz („Johner Institut“) betreffend allgemeiner Beratungsleistungen. Mit der Annahme erklärt sich der Vertragspartner („Kunde“) mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, gleich ob der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), Verbraucher (§ 13) oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn das Johner Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss, Art und Umfang der Leistung
2.1 Die Leistungen des Johner Instituts werden nach Art und Umfang durch das Angebot und die dort genannten Leistungsbausteine bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch diese allgemeinen Vertragsbedingungen.
2.2 Angebote des Johner Instituts sind freibleibend.
2.3 Das Johner Institut ist frei darin, bestehende Aufträge fortzuführen sowie neue Aufträge dritter Auftraggeber anzunehmen, auch wenn es sich dabei um Wettbewerber des Kunden handelt.
2.4 Die Auftragserteilung bedarf der Schrift- oder Textform.
2.5 Änderungen des Leistungsumfangs werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt.
2.6 Das Johner Institut wird die Interessen des Auftragnehmers nach besten Kräften wahrnehmen.
2.7 Das Johner Institut ist berechtigt, zur Ausführung des Vertrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, die berufsmäßig oder durch entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Johner Institut zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
2.8 Das Johner Institut wird im Verhältnis zum Auftraggeber als selbstständiger Dienstleister im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB tätig. Die §§ 611 ff. BGB kommen auch dann zur Anwendung, soweit die Leistungen Elemente anderer Vertragstypen enthalten. Den dispositiven Bestimmungen des BGB gehen – in dieser Rangfolge – individuelle Vereinbarungen, individuelle Aufträge und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen vor. Dispositive Bestimmungen kommen im Übrigen zur Anwendung, soweit in den vorgenannten Vereinbarungen und in diesen Vertragsbedingungen keine abschließenden Regelungen getroffen wurden. Es wird klargestellt, dass bei der Übernahme von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen ein Erfolg nicht geschuldet ist. Das Johner Institut übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die erfolgreiche Zertifizierung.
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung des Johner Instituts erforderlichen Daten zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
3.2 Insbesondere verpflichtet sich der Kunde,
(a) angefragte Unterlagen vollständig und möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen;
(b) ihm zufallende Aufgaben gemäß dem Projektplan und nach Absprache zu übernehmen;
(c) die Arbeitsergebnisse des Johner Instituts unmittelbar zu begutachten und etwaige Mängel unverzüglich geltend zu machen;
(d) das Johner Institut bei weiterem Verzug zu informieren, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann;
(e) einen entscheidungsbefugten Projektleiter sowie ggf. weitere Ansprechpartner zu benennen und über Wechsel in dieser Person zu informieren, und
(f) auf E-Mails des Johner Instituts innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, in der Regel nicht mehr als einem Arbeitstag, zu reagieren.
4. Vergütung, Aufrechnung
4.1 Die Vergütung für die Beratungsdienstleistungen des Johner Instituts bestimmt sich nach den im Angebot genannten Bedingungen.
4.2 Reise- und Übernachtungskosten werden dem Johner Institut in folgendem Umfang erstattet:
(a) Fahrt- und Reisekosten: Erstattungsfähig sind in der Regel Kosten für Bahnfahrten in der 1. Klasse, Fahrten mit dem eigenen Pkw (Kilometerpauschale 0,50 EUR pro km) sowie Taxifahrten bis zu einer Höhe von 50,00 EUR sowie Flüge in der Economy-Class innerhalb Deutschlands nach dem jeweils günstigsten Tarif;
(b) Übernachtung: Pauschal 150,00 EUR pro Nacht;
(c) Abweichend von den unter (b) aufgeführten Übernachtungskosten kann es aufgrund von externen Einflussfaktoren notwendig sein, höhere Übernachtungspauschalen zu erheben. In einem derartigen Fall werden wir uns im Vorfeld der Reise schriftlich mit Ihnen abstimmen.
(d) Reisezeit: Die Reisezeit wird – soweit die Vergütung nach einem Stundensatz berechnet wird – mit einem Drittel der tatsächlich angefallenen Reisezeit berechnet.
4.3 Das Johner Institut kann für den Fall, dass es die vereinbarten Leistungen aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erbringen kann, ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 75 % der vereinbarten Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen sind dabei anzurechnen.
4.4 Das Johner Institut wird dem Kunden seine Leistungen monatlich in Rechnung stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug zu begleichen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Johner Institut berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Dem Johner Institut ist die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
4.6 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen des Johner Instituts nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5. Haftung
5.1 Das Johner Institut haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5.2 In sonstigen Fällen haftet das Johner Institut, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung des Johner Instituts vorbehaltlich der Regelung in 5.3 ausgeschlossen.
5.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
6. Kündigung, Rechtsfolgen
6.1 Das Johner Institut nimmt seine Beratertätigkeit zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf.
6.2 Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
6.3 Jede Partei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist oder seine Mitwirkungsobliegenheit wiederholt und auch nach erfolgter Abmahnung verweigert.
6.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
6.5 Die Kündigung durch eine Partei berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung der Vereinbarung entstanden sind.
6.6 Bei einer Kündigung des Kunden wird die vereinbarte Vergütung (anteilig) nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung fällig:
7. Geheimhaltung, Herausgabe von und Umgang mit Gegenständen/Arbeitsergebnissen
7.1 Das Johner Institut und der Kunde verpflichten sich, über die ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über die Laufzeit der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge fort. Beide Parteien werden dafür sorgen, dass diese Verpflichtung auch durch ihre Mitarbeiter eingehalten wird.
7.2 Das Johner Institut hat alle Gegenstände, insbesondere Unterlagen, Tabellen, Ausarbeitungen, Hard- und Software und Kopien, die es im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit erlangt hat, als anvertrautes Fremdeigentum sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme oder Nutzung Unbefugter zu schützen, auf Verlangen jederzeit und bei Beendigung des Vertrags auch unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Davon ausgenommen ist ferner eine Kopie, die zu Dokumentationszwecken beim Johner Institut verbleiben darf. Die Sätze 1-3 gelten entsprechend für vom Johner Institut erstellte Gegenstände/Arbeitsergebnisse.
8. Datenschutz
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen, -prozesse, Datenbestände der EU-Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verarbeitung i. S. d. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO von Daten und Datenbeständen. Auch ein angemessenes Datensicherungssystem ist vom Kunden vor- und während der Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Die Angemessenheit des Datensicherungssystems bestimmt sich nach den rechtlichen Maßgaben des Art. 32 DS-GVO.
8.2 Das Johner Institut stellt sicher, dass es im Rahmen der Erfüllung des Vertrags keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Zu diesem Zweck verpflichtet es sich insbesondere zum sorgsamen Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten, welche ihm zur Auftragserfüllung bekannt gegeben werden. Im Einzelfall stimmt sich das Johner Institut mit dem vom Auftraggeber zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit (Datenschutzbeauftragter) ab.
8.3 Das Johner Institut verpflichtet seine Erfüllungsgehilfen, die vom Auftragnehmer in einem Projekt für den Auftraggeber eingesetzt werden, ebenfalls zu seinem sorgsamen Umgang mit Passwörtern und sonstigen Login-Daten sowie zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Maßgabe des § 53 BDSG.
8.4 Das Johner Institut und der Kunde verpflichten sich zum Abschluss einer Auftragsvereinbarung nach den Maßgaben des Art. 28 DS-GVO, soweit es für die Durchführung der auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge gesetzlich erforderlich ist. Erforderlich ist eine Auftragsverarbeitung insbesondere dann, wenn das Johner Institut personenbezogene Daten, für die eine Verantwortlichkeit des Kunden i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO besteht, im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten soll.
9. Künstliche Intelligenz
9.1 In bestimmten Bereichen unserer Produkte nutzen wir künstliche Intelligenz (KI), um verschiedene Funktionalitäten zu ermöglichen und unsere Dienstleistungen zu optimieren. Auf die Nutzung von KI-Modellen werden wir bei den betreffenden Produkten gesondert hinweisen. Die KI-Modelle werden auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten trainiert und können Muster erkennen und darauf reagieren, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.
9.2 Die Daten unserer Kunden werden nicht für das Training der KI-Modelle genutzt. Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden an die KI-Modelle statt.
9.3 Trotz sorgfältiger Entwicklung und Implementierung können KI-Modelle Fehler machen. Das Johner Institut übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die der Kunde auf der Grundlage der Informationen trifft, die von der KI bereitgestellt wurden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Kontext und die Verlässlichkeit der durch die KI bereitgestellten Informationen zu bewerten.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Die vom Johner Institut bereitgestellten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die Verwertungsrechte nach den §§ 15 bis 27 UrhG, sind dem Johner Institut respektive den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
10.2 Der Kunde erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten und nicht personalisierten Inhalten wie insbesondere Vorlagen, Templates etc., soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
11. Anpassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen
11.1 Eine Anpassung dieser Rahmenbedingungen kann erfolgen,
(a) wenn dies aufgrund von anwendbarem Recht erforderlich ist;
(b) bei Erweiterung des Leistungsangebots des Johner Instituts;
(c) bei einer für den Kunden vorteilhaften Änderung der Bestimmungen.
11.2 Das Johner Institut informiert den Kunden über eine Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vor ihrer Wirksamkeit. Die Information über die Änderung erfolgt in einer E-Mail-Nachricht oder in sonstiger geeigneter Form. Mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung besteht die Möglichkeit, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge zu kündigen. Hiervon unbenommen bleibt die Möglichkeit zu vereinbaren, dass die geschlossenen Verträge zu den Bedingungen der zum Zeitpunkt des Abschlusses wirksamen Allgemeinen Vertragsbedingungen fortzuführen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich Konstanz.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden. Ausgenommen von den Formerfordernissen sind Individualabreden im Sinne des § 305b BGB, soweit Formerfordernisse nicht zwingend sind.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
12.5 Eine Übertragung von auf dem Vertrag beruhenden Rechten und Pflichten durch eine Partei auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der E-Learning- Angebote Auditgarant (im Folgenden: "Auditgarant") und Johner Academy (im Folgenden: „Johner Academy“) der Johner Institut GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz (im Folgenden "Johner Institut"). Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner (im Folgenden: "Kunde") mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Vertragspartner ist die Person oder Firma, die das Produkt bestellt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn das Johner Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültige Fassung der AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Für Auditgarant und Johner Academy gilt: Der Vertragsschluss zwischen dem Johner Institut und dem Kunden erfolgt schriftlich durch Annahme eines Angebots vom Johner Institut durch den Kunden.
2.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden beim Johner Institut im Original, als Kopie oder in elektronischer Form zustande. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote vom Johner Institut gelten als neues Angebot des Kunden; der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch das Johner Institut zustande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.
3. Zugang und Pflichten des Kunden
3.1 Der Zugang zu den Inhalten des Auditgarants und der Johner Academy wird über die Mitteilung der Zugangsdaten ermöglicht.
3.2 Die Zugangsdaten sind, soweit nicht anders vereinbart, nur für einen Nutzer gültig.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Bei Missbrauch ist das Johner Institut berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Inhalten, insbesondere hinsichtlich Hardware und Betriebssystem, erfüllt. Im Falle der Weiterentwicklung des jeweiligen E-Learning-Angebots durch den Anbieter obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.
3.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Nutzern, die aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden austreten, den Zugang zum Auditgarant oder der Johner Academy zu entziehen. Sollte das Johner Institut Kenntnis davon erlangen, dass ein Nutzer kein aktives Arbeitsverhältnis mehr mit einem Kunden hat, kann das Johner Institut den Zugang für diesen Nutzer sperren.
3.6 Für die Sicherstellung der regulatorischen Konformität eines Qualitätsmanagementsystems oder einer technischen Dokumentation, die mit Hilfe der Videos und Vorlagen aus dem Auditgarant oder mit Hilfe der Johner Academy erstellt wurden, ist jederzeit der Nutzer selbst verantwortlich.
4. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
4.1 Die dem Kunden im Rahmen einer Mitgliedschaft zugänglichen Inhalte werden im Angebot festgelegt.
4.2 Die Inhalte des Auditgarants oder der Johner Academy stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 95% auf das Kalenderjahr gerechnet ermöglicht wird.
4.3 Das Johner Institut ist berechtigt, die über die jeweilige Mitgliedschaft zugänglichen Inhalte des Auditgarants oder der Johner Academy zu verändern, einzuschränken oder auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den Kunden nach seiner Mitgliedschaft zugänglichen Inhalts, so ist er berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden.
4.4 Das Johner Institut übernimmt keine Gewährleistung zur regulatorischen Konformität, zum Bestehen von Audits oder Prüfungen von Benannten Stellen, Behörden oder sonstigen regulatorischen Instanzen von Qualitätsmanagementsystemen oder technischen Dokumentationen.
5. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte; Vertragsstrafe
5.1 Die vom Johner Institut bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Johner Institut bzw. den Urhebern vorbehalten. Der Kunde erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten.
5.2 Der Kunde erhält im Rahmen des bestellten Nutzungsumfangs sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der im Angebot aufgeführten und bestellten Services.
5.3 Die Mitgliedschaft im Auditgarant (unabhängig in welcher Version) oder in der Johner Academy stellt keine Beratung durch das Johner Institut dar. Das Johner Institut darf deswegen nicht als beratendes Unternehmen (bspw. gegenüber Benannten Stellen/Zertifizierungsstellen) angegeben werden, wenn der Kunde – neben einer Auditgarant- oder Johner Academy-Mitgliedschaft – keine zusätzliche Beratungsdienstleistung des Johner Instituts in Anspruch genommen hat.
5.4 Das Johner Institut räumt dem Kunden die im Angebot i. S. d. § 4 Abs. 1 genannten Nutzungsrechte ein.
5.5 Das Nutzungsrecht ist auf den Kunden beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden. Jede Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Inhalten oder Dokumenten, ist unzulässig.
5.6 Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Inhalten gehörigen Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern.
5.7 Das Johner Institut ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.
5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Inhalten sofort zu sperren und den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
5.9 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Angebote des Johner Instituts die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen keine Inhalte, Materialien oder Informationen veröffentlicht oder anderweitig zugänglich gemacht werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Insbesondere die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Johner Institut-Inhalten (Videos, Downloads, anderer zur Verfügung gestellten Materialien), egal in welcher
Form, ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.10 Der Kunde darf die von Johner Institut angebotenen Dienste, gleich in welcher Weise, nicht missbräuchlich nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere in den Fällen vor, in denen eine Nutzung durch den Kunden stattfindet, die einer Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz bedürfen würde.
5.11 Jeder schuldhafte Verstoß gegen § 5 Absatz (10) zieht eine Vertragsstrafe nach sich. Der Nutzer hat in diesen Fällen einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro für jeden einzelnen Rechtsverstoß zu bezahlen und für jede Wiederholungshandlung gesondert. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für die Verträge zur Nutzung des Auditgarants eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von (14) Tagen. Danach quartalsweise kündbar.
6.2 Die Johner Academy eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
6.3 Kündigungen können schriftlich an die oben angegebene Institutsadresse oder per E-Mail an [email protected] erfolgen. Alternativ kann der Kunde in seinem Kundenkonto des Auditgarants oder der Johner Academy die Mitgliedschaft auch online kündigen. Wird nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Quartal bzw. Mitgliedsmonat bei der Johner Academy.
6.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Vergütung
7.1 Die vom Kunden für die Nutzung des Auditgarants oder der Johner Academy zu leistende Vergütung ist im mit dem Johner Institut abgeschlossenen Angebot festgelegt.
7.2 Die Vergütung für die Nutzung des Auditgarants oder der Johner Academy ist jeweils im Voraus zu leisten. Die genauen Zahlungsbedingungen sind im Angebot beschrieben.
8. Haftung
8.1 Das Johner Institut haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.2 In sonstigen Fällen haftet das Johner Institut, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung des Johner Instituts vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
9. Künstliche Intelligenz (KI) Dienste
9.1 Das Johner Institut nutzt in bestimmten Bereichen des Auditgarants oder der Johner Academy künstliche Intelligenz (KI) (Modelle von Azure OpenAI), um Funktionalitäten wie die Analyse komplexer Vorschriften und Qualitätsmanagement-Anforderungen, automatisierte Antworten und die Generierung von individuellen Lösungs- und Optimierungsvorschlägen zu ermöglichen.
9.2 Die KI-Modelle werden auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten trainiert und können Muster erkennen und darauf reagieren, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen und den Kunden bei der Einhaltung von regulatorischen Anforderungen zu unterstützen.
9.3 Die Daten des Kunden werden nicht für das Training der KI-Modelle genutzt. Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an die KI-Modelle statt. Auch wenn personenbezogene Daten in dem Auditgarant oder der Johner Academy gespeichert werden, werden diese im Zuge der Nutzung der KI-Modelle nicht an Dritte weitergeleitet.
9.4 Trotz sorgfältiger Entwicklung und Implementierung können KI-Modelle Fehler machen. Das Johner Institut übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die Kunden auf der Grundlage der Informationen treffen, die von der KI bereitgestellt wurden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Kontext und die Verlässlichkeit der durch die KI bereitgestellten Informationen zu bewerten.
9.5 Mit der Nutzung des Auditgarants oder der Johner Academy akzeptiert der Kunde, dass das Johner Institut KI-Modelle im Auditgarant oder der Johner Academy verwendet und stimmt den damit verbundenen Bedingungen zu.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich Konstanz.
10.3 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das
gesetzlich zulässige Maß.
1. Kosten und Zahlungsbedingungen
1.1 Öffentliche Seminare
Die Preise für die öffentlichen Seminare entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Dort sind auch die Rabattstaffeln genannt, für den Fall, dass Sie mit mehreren Kollegen an einem Seminar teilnehmen.
Die Rechnung erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Anmeldung per E-Mail. Wir bitten Sie, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
1.2 Inhouse-Seminare
Für Inhouse-Seminare gelten gesonderte Konditionen. Sie erhalten auf Anfrage gerne ein entsprechendes Angebot.
2. Stornoklausel
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich im Laufe eines Projekts Prioritäten ändern oder man mit ungeplanten Randbedingungen umgehen muss. Das wissen wir. Daher bieten wir Ihnen an, bereits gebuchte Seminare bis zu zwei Wochen vorher kostenfrei abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei noch kurzfristigeren Absagen sowohl für Präsenz- als auch für Online-Seminare folgende Stornogebühren erheben müssen:
Sie können allerdings jederzeit, d. h. auch sehr kurzfristig einen Ersatzteilnehmer schicken.
3. Salvatorische Klausel und weitere Vereinbarungen
Falls eine dieser Klauseln nicht anwendbar sein sollte, so gelten die übrigen Klauseln weiter. Für die nicht anwendbare Klausel suchen wir gemeinsam nach einem adäquaten Ersatz.
Für den Fall, dass wir mit Ihnen individuelle bzw. für das Projekt spezifische Vereinbarungen treffen, die im Widerspruch zu den in diesem Dokument genannten Regelungen stehen, so haben die individuellen bzw. spezifischen Vereinbarungen Vorrang.
4. Gerichtsstand
Auch wenn wir uns nicht vorstellen können, wie es dazu kommen sollte, so möchten wir als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag/Kauf unseren Firmensitz in Konstanz vereinbaren. Ebenso wäre das Gericht in Konstanz zuständig. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
Bisher haben wir noch nie einen unzufriedenen Kunden gehabt. Uns liegt sehr viel daran, dass das so bleibt.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Radar-Produkte (Regulatory Intelligence, Regulatory Radar, Post-Market Radar), inklusive aller darunter erbrachten Leistungen (im Folgenden „Radar-Produkte“) der Johner Institut GmbH, Reichenaustraße 39a, 78467 Konstanz (im Folgenden "Johner Institut"). Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner (im Folgenden: "Kunde") mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Vertragspartner ist die Person oder Firma, die das Produkt bestellt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn das Johner Institut der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültige Fassung der AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Johner Institut und dem Kunden erfolgt schriftlich durch Annahme eines Angebots vom Johner Institut durch den Kunden.
2.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden beim Johner Institut im Original, als Kopie oder in elektronischer Form zu Stande. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote vom Johner Institut gelten als neues Angebot des Kunden; der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch das Johner Institut zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.
3. Zugang und Pflichten des Kunden
3.1 Der Zugang zu den Inhalten der Radar-Produkte wird über die Erstellung eines Kundenaccounts ermöglicht.
3.2 Die Zugangsdaten sind, soweit nicht anders vereinbart, nur für einen Nutzer gültig.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Bei Missbrauch ist das Johner Institut berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
3.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Inhalten, insbesondere hinsichtlich Hardware und Betriebssystem, erfüllt. Im Falle der Weiterentwicklung des Angebots durch den Anbieter obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.
3.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Nutzern, die aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden austreten, den Zugang zum Radar-Produkt zu entziehen. Sollte das Johner Institut Kenntnis davon erlangen, dass ein Nutzer kein aktives Arbeitsverhältnis mehr mit einem Kunden hat, kann das Johner Institut den Zugang für diesen Nutzer sperren.
4. Leistungsumfang und Verfügbarkeit
4.1 Die dem Kunden im Rahmen einer Mitgliedschaft zugänglichen Inhalte werden im Angebot festgelegt.
4.2 Die Radar-Produkte stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 95% auf das Kalenderjahr gerechnet ermöglicht wird.
4.3 Das Johner Institut ist berechtigt, die über die jeweilige Mitgliedschaft zugänglichen Inhalte der Radar-Produkte zu verändern, einzuschränken oder auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den Kunden nach seiner Mitgliedschaft zugänglichen Inhalts, so ist er berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden.
4.4 Das Johner Institut übernimmt keine Gewährleistung zur regulatorischen Konformität, zum Bestehen von Audits oder Prüfungen von Benannten Stellen, Behörden oder sonstigen regulatorischen Instanzen von Qualitätsmanagementsystemen oder technischen Dokumentationen.
5. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte; Vertragsstrafe
5.1 Die vom Johner Institut bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Johner Institut bzw. den Urhebern vorbehalten. Der Kunde erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten.
5.2 Der Kunde erhält im Rahmen des bestellten Nutzungsumfangs sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der im Angebot aufgeführten und bestellten Services.
5.3 Das Johner Institut räumt dem Kunden die im Angebot i. S. d. § 4 Abs. 1 genannten Nutzungsrechte ein.
5.4 Das Nutzungsrecht ist auf den Kunden beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden. Jede Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Inhalten oder Dokumenten, ist unzulässig.
5.5 Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Inhalten gehörigen Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern.
5.6 Das Johner Institut ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.
5.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Inhalten sofort zu sperren und den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Angebote des Johner Instituts die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen keine Inhalte, Materialien oder Informationen veröffentlicht oder anderweitig zugänglich gemacht werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Insbesondere die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Johner Institut-Inhalten (Videos, Downloads, anderer zur Verfügung gestellten Materialien), egal in welcher Form, ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.9 Das Johner Institut ist für Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Layouts, Illustrationen), die der Kunde bereitstellt oder hochlädt oder für Inhalte, die sich aus der Nutzung durch Dritte, insbesondere Vertragspartner des Kunden, ergeben, nicht verantwortlich.
5.10 Der Kunde darf die von Johner Institut angebotenen Dienste, gleich in welcher Weise, nicht missbräuchlich nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere in den Fällen vor, in denen eine Nutzung durch den Kunden stattfindet, die einer Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz bedürfen würde.
5.11 Jeder schuldhafte Verstoß gegen § 5 Absatz (10) zieht eine Vertragsstrafe nach sich. Der Nutzer hat in diesen Fällen einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro für jeden einzelnen Rechtsverstoß zu bezahlen und für jede Wiederholungshandlung gesondert. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für diesen Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei (3) Monaten. Kündigungen können schriftlich an die oben angegebene Institutsadresse oder per E-Mail an [email protected] erfolgen. Wird nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
6.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Vergütung
7.1 Die vom Kunden für die Nutzung der Radar-Produkte zu leistende Vergütung ist im mit dem Johner Institut abgeschlossenen Angebot festgelegt.
7.2 Die Vergütung für die Nutzung der Radar-Produkte ist jeweils im Voraus zu leisten. Die genauen Zahlungsbedingungen sind im Angebot beschrieben.
8. Haftung
8.1 Das Johner Institut haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
8.2 Die Haftung für Mängel aller Art der unter Verwendung der Radar-Produkte erzeugten Inhalte (z. B. PDF-Exporte) ist ausgeschlossen, soweit die Mängel nicht auf einem Fehler der Radar-Produkte selbst beruhen. Der Kunde stellt das Johner Institut und seine Erfüllungsgehilfen von der Haftung für mangelhafte Inhalte im Verhältnis zu Dritten frei.
8.3 In sonstigen Fällen haftet das Johner Institut, soweit in Abs. 4 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung des Johner Instituts vorbehaltlich der Regelung in Abs. 4 ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
9. Künstliche Intelligenz (KI) Dienste
9.1 Das Johner Institut nutzt in bestimmten Bereichen der Radar-Produkte künstliche Intelligenz (KI) (Modelle von Azure OpenAI), um Funktionalitäten wie die Analyse kundenspezifischer Datenbanken und die Generierung gezielter Antworten zu ermöglichen.
9.2 Die KI-Modelle werden auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten trainiert und können Muster erkennen und darauf reagieren, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen und den Kunden bei der Analyse selbst aufgebauter Datenbanken zu unterstützen.
9.3 Die Daten des Kunden werden nicht für das Training der KI-Modelle genutzt. Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an die KI-Modelle statt. Auch wenn personenbezogene Daten in den Radar-Produkten gespeichert werden, werden diese im Zuge der Nutzung der KI-Modelle nicht an Dritte weitergeleitet.
9.4 Trotz sorgfältiger Entwicklung und Implementierung können KI-Modelle Fehler machen. Das Johner Institut übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die Kunden auf der Grundlage der Informationen treffen, die von der KI bereitgestellt wurden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Kontext und die Verlässlichkeit der durch die KI bereitgestellten Informationen zu bewerten.
9.5 Mit der Nutzung der Radar-Produkte akzeptiert der Kunde, dass das Johner Institut KI-Modelle in den Radar-Produkten verwendet und stimmt den damit verbundenen Bedingungen zu.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich Konstanz.
10.3 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.