Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare

 

Fairness und Transparenz sind für uns eine unverzichtbare Grundlage für jede Zusammenarbeit. Wir sind stolz darauf, dass wir trotz vieler Tausend Projekte noch nie einen Rechtsstreit führen mussten. Damit das so bleibt, möchten wir mit diesem „Großgedruckten“ unsere Annahmen und Voraussetzungen für unsere gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der Beratung formulieren.

Kosten und Zahlungsbedingungen

Öffentliche Seminare

Die Preise für die öffentlichen Seminare entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Dort sind auch die Rabattstaffeln genannt, für den Fall, dass Sie mit mehreren Kolleg:innen an einem Seminar teilnehmen.

Die Rechnung erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Anmeldung per E-Mail. Wir bitten Sie, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Inhouse-Seminare

Für Inhouse Seminare gelten gesonderte Konditionen. Sie erhalten auf Anfrage sehr gerne ein entsprechendes Angebot.

Stornoklausel

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich im Laufe eines Projekts Prioritäten ändern oder man mit ungeplanten Randbedingungen umgehen muss. Das wissen wir. Daher bieten wir Ihnen an, bereits gebuchte Seminare bis zu zwei Wochen vorher kostenfrei abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei noch kurzfristigeren Absagen sowohl für Präsenz- als auch für Online-Seminare folgende Stornogebühren erheben müssen:

Zeitraum Stornogebühr
Mehr als 14 Tage kostenfrei
Bis zu 14 Tagen 50%
Bis zu 6 Tagen 75%
Weniger als 24 Std. vor Seminarbeginn 100%

Sie können allerdings jederzeit, d.h. auch sehr kurzfristig eine:n Ersatzteilnehmer:in schicken.

Salvatorische Klausel und weitere Vereinbarungen

Falls eine dieser Klauseln nicht anwendbar sein sollte, so gelten die übrigen Klauseln weiter. Für die nicht anwendbare Klausel suchen wir gemeinsam nach einem adäquaten Ersatz.

Für den Fall, dass wir mit Ihnen individuelle bzw. für das Projekt spezifische Vereinbarungen treffen, die im Widerspruch zu den in diesem Dokument genannten Regelungen stehen, so haben die individuellen bzw. spezifischen Vereinbarungen Vorrang.

Gerichtsstand

Auch wenn wir uns nicht vorstellen können, wie es dazu kommen sollte, so möchten wir als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag/Kauf unseren Firmensitz in Konstanz vereinbaren. Ebenso wäre das Gericht in Konstanz zuständig. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

Bisher haben wir noch nie einen unzufriedenen Kunden bzw. eine unzufriedene Kundin gehabt. Uns liegt sehr viel daran, dass das so bleibt.

Professor Johner und das ganze Institutsteam

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Datenschutz

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