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Benannte Stellen: Aufgaben und Rechte
(Def.) Benannte Stellen sind staatlich „benannte“ (man spricht manchmal auch von „notifizierte“), meist privatwirtschaftliche Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben u. a. bei der „Zulassung“ und Überwachung von Medizinprodukten übernehmen.
Inhalt
Sie finden auf dieser Seite Fachartikel zu:
Aufgaben und Verantwortlichkeiten Benannter Stellen
Eine Benannte Stelle finden
Einfluss regulatorischer Anforderungen auf Benannte Stellen
FAQ zu den Benannten Stellen
Kritik an Benannten Stellen
Unterstützung beim Umgang mit Benannten Stellen
1. Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Hersteller müssen Benannte Stellen wie die TÜVs immer dann einbinden, wenn sie ein Medizinprodukt in der EU in den Markt bringen möchten, welches nicht in die niedrigste „Risikoklasse“ fällt (Klasse I).
Beachten Sie, dass viele Benannte Stellen die Hersteller vertraglich verpflichten, jede Produktänderung zu melden. Ob die Benannte Stelle dann prüft, ist eine andere Frage. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Hersteller nur vorbehaltlich der Ergebnisse dieser Prüfungen ihre Produkte weiterhin vermarkten dürfen, solange der Hersteller unter dem Anwendungsbereich seines Zertifikats handelt.
Allerdings müssen die Hersteller in diesem Zusammenhang den Anhang IX Absatz 2.4 der MDR beachten. Demnach müssen die Hersteller ihre Benannte Stelle über wesentliche Änderungen an ihren Produkten und dem QMS unterrichten.
Das Johner Institut hilft bei der Entscheidung, ob eine wesentliche Änderung vorliegt.
2. Eine Benannte Stellen finden
Eine Übersicht über Benannte Stellen finden Sie auf diesen Seiten:
ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten)
Der Brexit wird auch die in Großbritannien ansässigen Benannten Stellen betreffen. Die EU hatte dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, und die Benannte Stelle BSI hat die Flucht nach vorn angetreten: Sie operieren künftig von den Niederlanden aus (Pressemeldung).
4. FAQ zu den Benannten Stellen
Frage 1: Haben Sie Empfehlungen zu Benannten Stellen?
Das Johner Institut arbeitet mit allen Benannten Stellen gut zusammen und wird umgekehrt von den meisten Benannten Stellen empfohlen. Weil nicht alle Benannten Stellen bei allen Themen bzw. Produktgruppen gleich geeignet sind, können wir eine gezielte Empfehlung nur aussprechen, wenn Sie uns mehr über Ihr Produkt und Ihre Firma wissen lassen (Kontaktformular).
Frage 2: Sind die Benannten Stellen unterschiedlich streng?
Inzwischen kann man diese Frage verneinen. Die Unterschiede zwischen den Auditoren einer Benannten Stelle sind oft größer als die Unterschiede zwischen den Benannten Stellen selbst.
Frage 3: Unterscheiden sich die Kosten bei den Benannten Stellen?
Ja, denn die Benannten Stellen unterliegen keiner Preisvorgabe wie z. B. Apotheken, auch wenn die Preise manchmal daran erinnern ;-).
Tipp
Holen Sie Angebote ein und vergleichen Sie diese. Wenn Sie bei der Bewertung Hilfe benötigen, dann geben Sie uns Bescheid.
Frage 4: Wann benötige ich eine Benannte Stelle?
Sie benötigen eine Benannte Stelle immer, außer bei Produkten der Klasse I. Zudem kann es notwendig sein, dass Sie ein Prüflabor einbeziehen müssen. Zwar betreiben Benannte Stellen auch Prüflabore, aber nicht alle Prüflabore sind auch Benannte Stellen.
Frage 5: Wie lange dauert es, eine Benannte Stelle zu finden?
Eine zuverlässige Antwort ist schwierig. Es sind verschiedene Zeitspannen zu unterscheiden:
Die Dauer, bis die Benannte Stelle auf eine Anfrage reagiert
Die Dauer des Antragsverfahrens, das in einen Vertrag mündet
Der Zeitraum, der vergeht, bis die Benannte Stelle zum Audit kommt
Der Zeitraum für die Prüfung der Technischen Dokumentation
Die Dauer, bis die Benannte Stelle das Zertifikat ausstellt
Hinweis
Es gibt Benannte Stellen, die auf Anfragen nicht oder nur nach langer Zeit reagieren. Genauso kann es aber vorkommen, dass sie schnell verfügbar sind, z. B., wenn ein Termin bei einem anderen Kunden ausgefallen ist.
Sie sollten den Audittermin nach Ihrer Planung ausrichten und nicht primär an der Verfügbarkeit einer Benannten Stelle. Lesen Sie hier mehr zum zeitlichen Ablauf.
5. Kritik an den Benannten Stellen
Die Benannten Stellen haben einen Spagat zu bewältigen:
Einerseits stehen sie untereinander im Wettbewerb und könnten dadurch versucht sein, Kunden (Medizinproduktehersteller) durch großzügige Kontrollen für sich zu gewinnen.
Andererseits unterliegen sie selbst Prüfungen durch die Behörden und müssen sicherstellen, dass keine sicherheitskritischen Produkte in Verkehr gebracht werden.
Kritikpunkt 1: Unzureichende Kapazität und Reaktionszeiten
Inzwischen prüfen die nationalen Behörden die Benannten Stellen intensiv, mit dem Ergebnis, dass eine große Zahl Benannter Stellen die Benennung zurückgezogen bzw. verloren hat. Als Folge sind die verbliebenen Benannten Stellen überlastet. Entsprechend leidet die Geschwindigkeit bei der Antwort auf Anfragen, bei der Vereinbarung von Terminen und bei der Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen.
Kritikpunkt 2: Explodierende Preise
Die Überlastung der Benannten Stellen und der fehlende Wettbewerb führen teilweise zu kundenunfreundlichem Verhalten und oft zu explodierenden Preisen.
Hinweis
Die Digitalisierung Benannter Stellen ermöglicht es, sowohl die Effizienz als auch die Effektivität Benannter Stellen substanziell zu erhöhen. Das Johner Institut unterstützt bereits Benannte Stellen bei deren digitaler Transformation.
Kritikpunkt 3: Inkonsistente und unbegründete Anforderungen
Viel Kritik wird an den Auditoren und Prüfern Technischer Dokumentationen geübt:
Deren Vorgaben und Anforderungen sind weder innerhalb einer Benannten Stelle noch zwischen den Benannten Stellen ausreichend homogen.
Viele Prüfungen beschränken sich auf formale Aspekte. Beispielsweise schreiben Prüferinnen und Prüfer Benannter Stellen Abweichungen, wenn ein erwartetes Wort nicht in einer klinischen Prüfung erscheint.
Zudem stellen sie Anforderungen, die sich weder durch die gesetzlichen (MDR, IVDR) noch durch die normativen Anforderungen begründen lassen. Mit Verweis auf den Stand der Technik fordern sie Konformität mit den Anforderungen der (qualitativ teilweise fragwürdigen) MDCG-Leitlinien, obwohl diese sich selbst als nicht bindend bezeichnen.
6. Unterstützung
Sind Sie unsicher, wie Sie Ihr Medizinprodukt schnell, sicher und ohne unnötige Kosten durch die ganze Zulassung bekommen? Das Team des Johner Instituts hilft gerne! Nehmen Sie Kontakt auf!
Die SSCP (“Summary of Safety and Clinical Performance”) ist nicht der einzige Bericht, den die MDR von vielen Medizinproduktehersteller einfordert. Mit dem PSUR und dem PMS-Report hat die SSCP sogar inhaltliche Überschneidungen. Die IVDR stellt mit dem SSP („Summary of Safety and Performance“) fast identische Anforderungen. Wie grenzen sich all diese Berichte voneinander ab? Wie…
AQL steht für Acceptable Quality Level und wird manchmal mit „erlaubte Ausschussquote“ übersetzt. Das AQL bestimmt, wann ein Los an Teilen oder Produkten auf Basis einer Stichprobenprüfung zurückgewiesen bzw. akzeptiert wird. Doch regelmäßig akzeptieren Auditoren das AQL nicht mehr. Was tun? Dieser Artikel gibt Antworten. 1. Wen das Thema „AQL“ wann betrifft 1.1 Betroffene Rollen…
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Elektronische Unterschriften und digitale Signaturen dürfen als gleichwertig zu handgeschriebenen Unterschriften („wet ink“) betrachtet werden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, hängt vom Grad der zu erreichenden Verbindlichkeit und damit vom Dokument ab, das unterschrieben werden soll. Dieser Artikel klärt,
Medizinproduktehersteller haben hohe Erwartungen an Regulatory Information Management Systems (RIMS). Kosten und Aufwände dafür sind immens und meist viel höher als geschätzt. Der Nutzen steht hingegen nicht fest. Dieser Artikel liefert Ihnen die entscheidenden Hinweise,
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Wer stoffliche Medizinprodukte wie Meerwasser-Nasensprays, schleimhautberuhigende Hustensäfte oder osmotisch wirksame Abführmittel herstellt, steht mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) vor gleich mehreren Herausforderungen: Dieser Artikel zeigt Ihnen, was Sie tun können, um die regulatorischen Hürden zu meistern und die Marktfähigkeit Ihrer stofflichen Medizinprodukte auch über die Übergangsfristen hinaus zu gewährleisten. Das ist wichtig, um…
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